Warenagenten leben gefährlich

von Clemens Behrendt

· 2 min Lesezeit

Agenten, sind das nicht die coolen Typen die in zivil verkleidet Geheimaufträge erledigen und schließlich für Ordnung und Sicherheit sorgen sollen? Zugegeben: Beim ersten Lesen klingt „Warenagent“ irgendwie ganz lässig und erinnert an den beim britischen MI6 operierenden James Bond. Aber mal davon abgesehen, dass selbst regierungsnahe Agenten nicht immer Ordnung stiften, haben auch „Warenagenten“ und ihre Auftraggeber keine weiße Weste.

Da auch wir von Cyberport bereits Opfer dieser kriminellen Organisationen wurden und uns die Polizei hin und wieder um Mithilfe gebeten hat, wollen wir euch kurz erklären, worum es geht.

Top Secret: Herkunft ungewiss
Top Secret: Herkunft ungewiss

Nebenjob: Agent

Es klingt verlockend und ähnelt als Jobangebot eher dem eines Homeoffice-Postboten: Pakete annehmen, Inhalt prüfen, neu labeln, weiter verschicken, Geld kassieren. Das Problematische ist nur, dass sich in den Paketen meist kriminell erstandene Waren befinden, deren Verbleib durch die Warenagenten verschleiert werden soll. Das heißt: Kriminelle Organisationen erstehen mit geklauten Kreditkartendaten Waren und lassen sie an den Warenagenten schicken. Dieser nimmt das Paket an und leitet es an das von den Organisationen vorgegebene Ziel weiter. Oft sind zudem mehrere Warenagenten hintereinander geschaltet, um den eigentlichen Empfänger zu vertuschen. Es ist damit nichts anderes als eine Form der Geldwäsche.

Laut des Bundeskriminalamts kommen derartige Anfragen häufig per Mail und haben in etwa folgenden Inhalt:

„Betreff: 7858 pro Monat ist vorstellbar. Anlieferer gesucht!!! Auch fuer Fruehrentner geeignet! Ein Fahrzeug kann gestellt werden. Bewerbung bitte an xxx“

Nehmen die Empfänger solcher Mails das Angebot an, sollen Provisionen von rund 30 Euro pro Paket und zusätzlich die Versand- und Benzinkosten möglich sein. Da neben diesen lukrativen Offerten die Verträge außerdem recht seriös wirken (telefonisches Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, …), fallen immer wieder Leute darauf hinein und geraten nicht selten in Kontakt mit der Polizei. Entweder, weil sie aufgrund ausbleibender Zahlungen selbst skeptisch werden und sich bei den Behörden melden, oder weil die Polizei ihnen zuvor kommt und ihnen Geldwäsche und Beihilfe zu Straftaten unterstellt. Weil das Unwissen über die eigene Mittäterschaft dann nur schwer zu beweisen ist, müssen die Betroffenen mit den entsprechenden Strafgeldern und Freiheitsstrafen rechnen.

Lasst euch nichts vormachen

Das Geschäft lohnt sich also nur für die kriminellen Organisationen, nicht für den Warenagenten. Und selbst wenn tatsächlich mal eine Überweisung eintreffen sollte, sei geraten: Seid skeptisch, lehnt das Angebot im Zweifel eher ab oder informiert euch vorab bei behördlichen Stellen, ob es sich um einen real existierenden Arbeitgeber handelt.

Zum einen ist das Risiko des Erwischtwerdens recht hoch und zum anderen ist eine Kooperation mit Kreditkartenbetrügern, Hehlern oder sonstigen Auftraggebern auch aus moralischer Hinsicht fragwürdig. Schließlich kann man nie wissen, welche dubiosen Wirtschaftszweige mit der eigenen Arbeit gefördert wird. Seid also wachsam.

Kommentare

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Gepostete Kommentare

Arnonym 25.08.2015, 05:37 Uhr

"Weil das Unwissen über die eigene Mittäterschaft dann nur schwer zu beweisen ist, müssen die Betroffenen mit den entsprechenden Strafgeldern und Freiheitsstrafen rechnen." Ich frage mich ob das wirklich so ist? Generell gilt ja die Unschuldsvermutung, verständlich dass einem die "Mittäterschaft" nachgewiesen werden kann. Aber generell tätigt man ja keine strafbaren Handlungen, diese werden erst dadurch rechtswidrig, dassl es sich bei den Waren um "Hehlergut" oder so handelt. Allerdings wird einem dies ja verschwiegen oder man wird darüber belogen. Somit ist man Opfer von Betrug geworden, schuldig nur, wenn man davon wusste und das muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, nicht andersherum oder?

1

meh 25.08.2015, 11:40 Uhr

Unschuldsvermutung ja, aber nachdem eine größere Menge Bestellungen, die mit gestohlenen Kreditkartendaten bezahlt wurden, an deine Adresse gesendet wurden, könnte es ja durchaus sein, dass du in irgendeiner Weise damit zu tun hast und wenig unschuldig bist...

Clemens Behrendt 26.08.2015, 12:35 Uhr

Es ist in der Tat recht tricky. Dadurch, dass oft sogar „Einstellungsgespräche“ am Telefon geführt und auch Sozialversicherungsnachweise etc. eingefordert werden, wirkt das Stellenangebot seriös. Kein Wunder, dass eine Rechtsanwaltskanzlei (1) aus Hamburg es als einen schwer zu erkennenden Vorgang versteht, welcher zufolge es allerdings dennoch eine „strafbare Beteiligung an einer Hehlerei (§ 259 StGB) bzw. Geldwäsche (§ 261 StGB)“ sei. Als Antwort auf die Frage eines Betroffenen schilderte im Jahr 2011 die Deutsche Anwaltshotline folgendes: „Maßgeblich für die Frage ob eine Strafbarkeit vorliegt und eine solche für eine Verurteilung ausreicht wäre zunächst, wie der nachweisbare Gesamtablauf zwischen Ihnen und den echten Betrügern ausgesehen hat. Insbesondere, ob Ihnen, am Maßstab eines durchschnittlich denkenden Menschen, Zweifel an der Aktion hätten kommen müssen. Dies wird in den meisten Fällen zu bejahen sein, gleichwohl gibt es immer wieder Ausprägungen, in denen selbst ein Eventualvorsatz nicht in für eine Verurteilung ausreichenden Umfang nachgewiesen werden kann. (...) Insgesamt ist Ihnen zu raten, sich kurzfristig anwaltlicher Hilfe zu versichern und bis zum Zeitpunkt der Akteneinsicht von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Eine Einlassung sollte erst nach gewährter Akteneinsicht durch einen Verteidiger abgegeben werden. Erst nach Akteneinsicht kann die Sachlage vollständig bewertet werden.“ (2) Es kommt also auf den individuellen Fall an. (1) https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/15-03/index.php?sz=8 (2) http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103357-fahrlaessige-beihilfe-zum-betrug

Uwe 21.10.2023, 21:34 Uhr

Auch ich bin Opfer geworden, mein Paypal wurde mit Mediamarkteinkäufen belastet. Da ich das sofort bemerkte, Paypal und Mediamarkt informierte, ist mir kein Schaden entstanden, Paypal hat unkompliziert zurück überwiesen. Ich erstattete natürlich Anzeige, über Paypal wusste ich auch den Warenempfänger. Wie vorhersehbar wurden die Ermittlungen zum gehackten Paypalkonto eingestellt. Letztens bekam ich von der StA die Verfahrenseinstellung zur Warenagentin, da die natürlich auch hereingelegt wurde. Da stand auch drin, dass es keine Ermittlungsansätze zur Feststellung des wirklichen Empfängers gäbe. Und da komme ich nicht mit. Die Spur von Paketen lässt sich doch, auch im Ausland, bis zum finalen Empfänger verfolgen. Auch umgelabelt gibt es wieder eine Trackingnummer, die der jeweilige Warenagent doch hat. Dazu finde ich aber nirgends etwas, warum man die Ganoven am Ende angeblich nicht ermitteln kann.

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