Grenzwertigkeiten im CyberBloc
Wir löschen einen Artikel…
Heute haben wir erstmals einen Artikel im CyberBloc gelöscht, nicht leicht, eine solche Entscheidung zu treffen. Allerdings wägt man bewusst ab zwischen Nutzen und Aufwand. Wenn uns eine einstweilige Verfügung angedroht wird, die natürlich auch mit Kosten verbunden ist, fragt man sich ob es lohnt, bei schwieriger Beweislage diesen Weg bis zum Schluss zu gehen oder doch nachzugeben. Wir haben uns für Letzteres entschieden, da wir Wichtigeres zu tun haben, als uns mit solchen Lappalien die Stimmung zu vermiesen. Aber um der Transparenz Genüge zu tun, hier nochmals kurz die Begebenheiten…
– Am 26. September wurde dieser Artikel geschrieben.
– Bis zum 27. September wurde kommentiert, danach war zunächst Funkstille.
– Am 1. Oktober um 16:44 Uhr wurde eine E-Mail erstellt, die den Link und die Information zum Artikel enthielt. Diese wurde am 2. Oktober um 15:32 Uhr einer Person, die als Handelsvertreter der besagten Firma auftritt, zugesandt.
– Ab 2. Oktober um 22:28 Uhr bis zum 4. Oktober wurden mehrere Kommentare im Artikel abgegeben, die das Produkt aufs äußerste lobten.
– Am 5. Oktober schloss ich die Kommentarfunktion des besagten Artikels.
– Am selben Tag schrieb ich meine persönliche Einschätzung innerhalb eines neuen Artikels, diese Einschätzung konnte als missverständlich gelten, da der Eindruck entstehen konnte, dass der Hersteller besagte Kommentare lanciert hat.
– Im Anschluss gab es einen regen E-Mail-Austausch mit besagtem Handelsvertreter.
– Am 17. Oktober wurde uns telefonisch eine einstweilige Verfügung durch eine Person, die sich als Assistenz der Geschäftsführung des betreffenden Herstellers ausgab, angedroht.
– Am 19. Oktober schließen wir den fraglichen Artikel und editieren im Ursprungsartikel zwei Textstellen (einmal im Artikel, einmal innerhalb eines Kommentars).
Und jetzt beschäftigen wir uns wieder mit wichtigeren Dingen, vielen Dank!








