Die avanio-Situation
In Dresden wird abgezockt
Für schmalbandig surfende Netz-Nutzer sind Least-cost-Router, etwa der SmartSurfer von web.de, eine feine Sache: Aus einer Reihe von Tarifen diverser Internet-by-call-Anbieter wird der für die jeweilige Zeit günstigste automatisch herausgesucht und schwupp, schon stöbert man für kleines Geld in digitalen Weiten.
Das dachten sich Ende vergangnen Jahres auch die Eltern eines guten Freundes, denen der SmartSurfer die augenscheinlich preiswerten Dienste des Dresdner Internetanbieters avanio empfahl. Dumm nur, dass dieser es versäumt hatte, das SmartSurfer-Team rechtzeitig über eine urplötzliche Tarifänderung zu informieren; ja mehr noch, mit der Wahl des avanio-Tarifes waren die unbescholtenen Surf-Senioren ebenso urplötzlich Mitglied in der avanio-Community, was sich das Unternehmen mit mindestens 4,50 Euro pro Monat vergolden ließ. Kein Hinweis auf die AGBs, keine Anmeldeprozedur, keine Unterschrift unter eventuelle Vertragspapiere, nichts. Nur die Einwahl per avanio-Nummer und wenige Woche später ein seltsames Sümmchen auf der Telefonrechnung, und selbstredend auch in der Folgezeit keine Informationen darüber, dass der Vertrag, der ja eigentlich nie abgeschlossen wurde, nur mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende kündbar sei.
Allermieseste Abzocke das, ganz recht. Die Wellen schlugen hoch, und so haben, wie die „Schwäbische Post“ in ihrer Ausgabe vom 18. August sowie die MDR-Ratgeber-Sendung „Ein Fall für Escher“ vom 31. August berichteten, mehrere Internetnutzer, die unwissend in die avanio-Falle tappten, mittlerweile Anzeige wegen Betruges erstattet; Ausgang offen. Immerhin, ein Betroffener zog, wie auf dialerschutz.de nachzulesen, bereits vor Gericht: Auch ihm „fiel im November 2005 auf, dass auf seiner Telefonrechnung Monatsbeiträge der avanio verzeichnet waren. Er fechtete den vermeintlichen Vertrag sofort per Mail wegen Irrtums an. Trotz mehrerer Schreiben erstattete avanio das Geld aber nicht zurück. Daraufhin schaltete der Betroffene einen Anwalt ein. Erst dann reagierte avanio entsprechend – und überwies die ‚Clubbeiträge’ zurück – aus Kulanz, wie es damals hieß. Das reichte dem Mann allerdings nicht. Weil er nicht auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben wollte, zog er gegen avanio vor Gericht – und gewann. […] Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Provider zur Erstattung der angefallenen vorprozessualen Anwaltskosten.“
Die Dresdener Entscheidung (Az. 113 C 0683/06) dürfte sicherlich weitere Betroffene in ihrem Widerstand gegen die avanio-Mauscheleien bestärken – selbst dann, wenn sich das Unternehmen natürlich keiner Schuld bewusst ist, wie der avanio-Rechtsbeistand dem Telekommunikationsmagazin teltarif.de gegenüber einst erklärte: „Aus der Tatsache, dass das Gericht der Meinung ist, der Kläger habe seinen Vertrag angefochten, ergibt sich zwingend, dass das Gericht der Auffassung ist, dass der Vertrag mit avanio ursprünglich zustande gekommen war. […] Insbesondere bedeutet ‚Irrtumsanfechtung’, dass nicht etwa avanio ein Fehler unterlaufen ist, sondern dass sich der Kunde über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat.“
Gaaanz klar, Schuld am Missverständnis trägt, selbstverständlich und wie eh und je, der Kunde. Großes Kino, ganz großes! – Und so bleibt festzuhalten, dass sich beispielsweise ein Besuch der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg immer wieder lohnt; noch lohnenswerter allerdings erscheint es, dubiose Anbieter, die ohne für den Kunden nachvollziehbare Ankündigung plötzlich Gebühren für ihre Internet-by-call-Zugänge verlangen, zu meiden, selbst wenn sie, wie avanio, „günstige Tarife zu fairen Bedingungen“ versprechen.








