Apple iPad: Vorverkaufsstopp nun auch bei Cyberport!
Auch wir bekamen Post…
Seit Freitagabend kristallisierte sich ein Vorverkaufsstopp des iPad von Apple gegenüber den Händlern ab (siehe hierzu meine Berichterstattung übers Wochenende). Wie ich es schon ahnte, so sind auch wir nun hiervon betroffen. Apple forderte uns freundlich auf, doch bitte die Bestellmöglichkeit zu entfernen. Als autorisierter Händler kommen wir dem selbstverständlich nach, innerhalb der Produktseite ist dies nun schon geschehen. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich das iPad zwar noch in den Untiefen unseres Shopsystems, allerdings wird dieser Zustand im Laufe des Tages noch bereinigt. Doch was bedeutet dieser Vorgang nun für die bisherigen Bestellungen und generell für den Vertrieb in Deutschland?
Zunächst behalten alle Vorbestellungen, sofern vom Kunden gewünscht, ihre Gültigkeit. Wir werden die betroffenen Personen diesbezüglich separat anschreiben, wer möchte kann seine Bestellung auch gerne stornieren. Übrigens, gegenüber dem letzten Stand vom Freitag, konnten die Vorbestellungen für das iPad noch um 100 Prozent gesteigert werden. Zukünftig wird man sich – wie auch bei Apple – für den offiziellen Verkaufsstart vormerken lassen können.
Doch was sind die Beweggründe für Apple und warum leistet Cyberport keinen Widerstand gegen diese Vertriebspolitik?
Formell argumentiert Apple mit der noch nicht erfolgten Freigabe durch die FCC, bzw. darauf aufbauend mit dem Umstand, das Apple iPad selbst noch nicht zu verkaufen. In diesem Zusammenhang folgt ebenso die Tatsache, dass noch keine deutschen Preise und Verfügbarkeitsinformationen existieren. Soweit die rein amtliche Begründung des Herstellers. Allerdings lässt sich ebenso nicht leugnen, dass Apple es verständlicherweise nicht gerne sieht, dass die eigenen Händler Produkte anbieten, die sie selbst noch nicht verkaufen können.
Doch warum kommen wir den Wünschen von Apple dementsprechend kommentarlos entgegen und entfernen das iPad aus unserem Shopsystem? Rein juristisch betrachtet könnten wir nach deutschem Recht verkaufen was wir gerne möchten, auch Produkte die so noch nicht existieren – die amerikanische Regelung der FCC muss uns hier nicht weiter interessieren. Bspw. wäre es auch denkbar einen Mondflug anzubieten, mit der vorrausichtlichen „Lieferbarkeit“ im Jahr 2020 ;-). Doch dies ist nur die halbe Wahrheit. Als autorisierter Händler bestehen zwischen Apple und uns entsprechende Verträge. Nach deren Auslegung kann uns Apple vorschreiben, was wir zu verkaufen haben und was eben nicht. Generell können wir alle autorisierten Produkte des Herstellers vertreiben, nur das iPad ist eben noch nicht von Apple freigegeben – klarer Fall.
Nun gibt es jedoch auch Händler, die in keinem direkten geschäftlichen Kontakt zu Apple stehen. Diese beziehen ihre Waren bspw. über normale Distributionswege bzw. teilweise auch aus dem Ausland. Gilt diese Regelung dann auch für diese Vertriebswege?
Grundsätzlich nein, jedoch findet Apple auch hier Wege steuernd einzugreifen. Solche Händler können zwar theoretisch das iPad anbieten, allerdings sollten sie darauf achten, nicht das Bildmaterial von Apple zu verwenden. Apple hält hierauf das Copyright (bzw. nach deutschem Recht die Urheberschaft) und wird denkbar solche Händler abmahnen, sollten sie die Bilder des Herstellers für die Illustration ihrer Angebote verwenden. Übrigens ist dies eine Handhabe, von der nicht nur Apple im Onlinevertrieb Gebrauch macht. So befinden sich auch bei uns teilweise Hersteller im Angebot, die uns die Verwendung des eigenen Bildmaterials verweigern, um somit steuernd einzugreifen – generell verbieten können sie uns den Vertrieb jedoch nach deutschem Recht nicht, solange keine vertragliche Beziehung existiert.
PS: Befürchtungen nach dem Apple den Vorverkauf stoppt, um wiederum einen Exklusiv-Deal mit einem Provider vorzubereiten, halte ich persönlich derzeit für absolut übertrieben.








