Apple gegen den Rest der Welt
Der ewige Streit um Patente.
Wieder einmal standen sich Apple und Samsung, die ewigen Rivalen, vor Gericht gegenüber. Der diesmalige Zankapfel ist die Form des Galaxy Tab. Dabei musste Apple eine herbe Schlappe einstecken. Das Gericht sprach Samsung von den Duplikat-Vorwürfen frei. Als wäre das nicht genug, muss Apple in den sauren Apfel beißen und auf seiner Webseite sowie in englischen Zeitungen darauf hinweisen, dass das Galaxy Tab keine Kopie des iPad ist.
In Deutschland, Australien und zuletzt in den USA verklagte Apple den Konkurrenten Samsung nun auch in Großbritanien. Angeblich verstoße das Design des Galaxy Tab gegen die Patente des iPad-Herstellers. Überall führte die Klage zu einstweiligen Verfügungen und Verkaufsverboten, doch der High Court in London sieht das anders. Die simple Begründung, warum Samsung das Tab in Großbritaninen verkaufen darf: das Gerät sei einfach nicht „cool genug“ und ist deshalb kein Duplikat. Laut Bloomberg, sind im Urteil detaillierte Vorgaben gemacht wurden, die Apple erfüllen muss. Unter anderem verpflichtete der Richter Collin Birss das Unternehmen, ein halbes Jahr den Hinweis auf deren Homepage zu veröffentlichen, dass Samsungs Galaxy Tab keine Kopie des iPad ist. Des Weiteren ist der Apfel-Konzern dazu gezwungen, in diversen englischen Zeitungen, wie der Daily Mail, Financial Times, Guardian Mobile Magazine und T3, aufklärende Anzeigen zu schalten. Für Apple bedeutet dies, einen klaren Niederschlag vom ewigen Rivalen hinnehmen zu müssen. Denn welches Unternehmen macht gerne Werbung für einen seiner Konkurrenten? Doch das letzte Wort scheint hier noch nicht gesprochen zu sein. Apple hat angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen.

Apple verbucht aber auch Erfolg im Patent-Streit
Apple kann aber auch einen Erfolg im immerwährenden Streit um Patente verbuchen. So wird ihnen das Patent zum Scrollen von Dokumenten auf Touchsreen-Smartphones anerkannt. Genauer gesagt geht es um die Anzeige von Inhalten auf Touch-Bildschirmen. Darin ist geregelt, wie unter anderem E-Mails geschrieben, Fotos geschossen, Videos angeschaut und im Internet gesurft wird. Zufälligerweise benutzt Googles mobiles Betriebssystem Android sowie Microsofts Windows Phone das gleiche Bedienungskonzept. Im Detail gilt US-Patent 8.223.134 für die scrollbare Darstellung von Dokumenten, den Scrollbalken selbst sowie das Verschwinden desselbigen, sobald sich der Inhalt des Dokuments nicht mehr bewegt. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Konzern aus Cupertino. Mit einem Schlag könnten sie die Konkurrenz in die Ecke drängen.
Was haltet Ihr denn von diesem ewigen Hin und Her? Sollte das Patentrecht überarbeitet werden?









