Amazon vs. Apple: Einigung um den App Store außergerichtlich?
Jeder kennt ihn: den App Store von Apple. Das virtuelle Kaufhaus in dem ihr Applikationen für iPhone und iPad kaufen könnt, ist auch ein Thema, dass das Unternehmen aus Cupertino vor Gericht gebracht hat. Diesmal geht es jedoch nicht gegen den Dauerrivalen Samsung, sondern gegen das Onlinekaufhaus Amazon. Wie wir es mittlerweile von mobilen Plattformen gewohnt sind, befindet sich auch auf Kindle-Geräten ein Marktplatz für Apps, der ähnlich dem von Apple, Appstore getauft wurde.
Bereits im Frühjahr 2011 ging Apple deshalb vor Gericht. Die Markenrechte werden verletzt, so Apple. Auch sei mit einem recht ähnlichem Namen für irreführende Werbung gesorgt. Hier entschied das Gericht jedoch, dass das Argument mit der irreführenden Werbung nicht belegt werden kann. Daher kann sich Apple in diesem Verfahren nur noch auf seine Markenrechte beziehen.
Richterin Elizabeth Laport hat Amazon und Apple dazu angehalten, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Beide Parteien sollen am 21. März zusammentreffen und die Verhandlungen aufnehmen. Apple wäre mit einer Unterlassungserklärung gegen Amazon vermutlich weitaus glücklicher gewesen, sowie Amazon mit einer Abweisung der Klage einen Sieg sicher bevorzugt hätte. Ob die Parteien sich einigen können, wird sich zeigen.
IMHO*
Aus meiner Sicht kann ich Apple, im Rahmen der irreführenden Werbung, verstehen. Laien werden dies nicht ohne weiteres unterscheiden können. Sollte für jemanden das große Angebot des App Stores ein Kaufargument ist, so könnte die Ähnlichkeit der Bezeichnung jemanden dazu verleiten, ein Gerät aus dem Hause Amazon zu kaufen. Ich erlebe es tagtäglich, dass in meinem Bekanntenkreis viele die Geräte durch die Ähnlichkeit verwechseln und es meistens kaufen. Der Fehler wird erst Später bemerkt. Dass das Gericht dem ganzen keine Chance gegeben hat, kann ich persönlich nicht nachvollziehen. Wie seht ihr das? Sagt mir eure Meinung in den Kommentaren.
*IMHO bedeutet in my humble opinion (zu deutsch: meiner bescheidenen Meinung nach) und spiegelt die persönliche Sicht eines Autors.









