Patentschlacht geht weiter

von ansgar-babucke

· 3 min Lesezeit

iPhone 4 & 3GS sowie iPad 3G aus Apple Store entfernt
Der Wahnsinn geht in eine neue Runde: Nachdem Samsung im Streit mit Apple bereits einen kleinen Sieg dadurch errungen hat, dass sie zumindest das Galaxy Tab 10.N verkaufen dürfen, trifft es diesmal den Riesen selbst: So hat Motorola auf Grundlage einer Patentrechtsverletzung erwirken können, dass das Unternehmen aus Cupertino bestimmte Modelle des iPhone und des iPads nicht mehr in Deutschland verkaufen darf. Einziger Lichtblick für den Apple Online Store: Die aktuelle Generation, das iPhone 4S, ist nicht betroffen.

Update: Das ging schnell. Die Geräte sind schon wieder verfügbar, Apple konnte kurzfristig eine Aussetzung des Verkaufsstopps erwirken.

Derzeit nicht verfügbar
Wer aktuell ein iPhone 3GS, iPhone 4 oder ein iPad mit UMTS im Apple Online Store bestellen möchte, hat schlechte Karten: Weil diese ein älteres Mobilfunkpatent von Motorola verletzen, konnten diese gegen „Apple Sales International“ eine einstweilige Verfügung erwirken. Das hat zur Folge, dass Apple die Geräte nicht mehr über den eigenen Online-Store verkaufen dürfen. Weil die einstweilige Verfügung aber erst einmal nur für Apple selbst gilt, sollten die Geräte zumindest über andere Kanäle vorerst noch zu bekommen sein. Das Urteil zum Verkaufsstopp wurde bereits im Dezember vom Landgericht Mannheim gefällt.

Und dann wäre da noch iCloud
Doch die Mobilfunkpatente sind nicht das einzige Schlachtfeld für Motorola und Apple: Auch gegen die Verletzung von Patenten zur Datensynchronisation hatte Motorola Klage eingereicht. Weil Apple für einen Wegfall gewisser iCloud-Produkte in Deutschland allerdings mit einem Schaden in Höhe von 2,7 Milliarden Dollar gerechnet hatte, hatten sie zur Bedingung gemacht, dass Motorola eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 Milliarden hinterlegen würde. Am heutigen Freitag hat Motorola offiziell eine Verfügung gegen iCloud und die Geräte, die auf den Service zurückgreifen, erwirken können. Doch dies durchzusetzen, birgt für Motorola gewisse Risiken: So müssen sie dafür erstens eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 100 Millionen Euro hinterlegen, zweitens für eventuell entstandene Schäden aufkommen, falls Apple in einer weiteren Instanz recht bekommen sollte. Momentan scheint es so, als betreffen die Patente lediglich den Push-E-Mail Service von iCloud und MobileMe sowie die entsprechenden Clients auf den Endgeräten, die sich aber mit Sicherheit nicht in einfacher Weise isoliert abschalten lassen.

Es geht weiter
Und auch der nächste Entscheidungstermin steht schon: Am Freitag, den 10. Februar entscheidet erneut ein Gericht über Apples Nutzung eines 3G/UMTS-Patent aus dem Hause Motorola, Patentspezialist Florian Mueller schätzt Motorolas Chancen allerdings eher gering ein. Die Verhandlung zu dieser Entscheidung fand bereits am 2. Dezember letzten Jahres beim Landgericht Mannheim statt.

Jeder gegen jeden
Doch Apple und Motorola sind nicht die einzigen Unternehmen, die sich auf Grund von Patenten einen regen Schlagabtausch vor Gericht liefern. Da wäre zum Beispiel auch noch Samsung, die wegen eines im Vergleich zu Apples iPad zu ähnlichen Designs des Galaxy Tab 10.1 schon ein Verkaufsverbot des Tablet-Computers hinnehmen mussten und auch nach einem Redesign und einer Neubenennung in Galaxy Tab 10.1N keine Ruhe haben. Grundsätzlich ist es natürlich schwierig, sich auf eine Seite zu stellen: Klar ist aber, dass die Streitigkeiten von außen betrachtet oft ein wenig lächerlich wirken, da es nicht um Eins-zu-Eins-Nachbauten geht, sondern oft um grundsätzliche Designs oder wie bei UMTS um seit Jahren am Markt von verschiedensten Herstellern etablierten Techniken.

Wer sich für die Streitigkeiten rund um Patente, insbesondere auch für jene rund um Apple, interessiert, sollte einen Blick auf das Blog FOSS Patents werfen, in welchem Florian Mueller, Spezialist für geistiges Eigentum, Erläuterungen zu den Verhandlungen und den Chancen von Angeklagten und Klägern gibt.

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