16:9 bezeichnet in der Videotechnik ein Seitenverhältnis zwischen Bildbreite und Bildhöhe. Die Breite des Bildes verhält sich zur Höhe wie 16 zu 9. Das Bild ist damit relativ breit, das Seitenverhältnis 16:9 stellt einen Kompromiss des sehr breiten Kinoformates 21:9 und des aus der Zeit der Röhrenfernseher stammenden, technisch bedingten 4:3-Formates dar. Zur besseren Veranschaulichung erfolgt die Angabe ganzzahlig, es findet sich aber ebenso 1,78:1 als alternative Angabe für das gleiche Bildverhältnis.
Das menschliche Sichtfeld entspricht eher dem Breitbild. Die Filmdarstellung im Kino erfolgte traditionell ebenso im Breitbild. Röhrenfernseher sind jedoch technisch bedingt auf ein annähernd quadratisches Seitenverhältnis festgelegt. Das 16:9-Format wurde 1980 von Kerns H. Powers als Kompromisslösung der bis dato verbreiteten Seitenverhältnisse erdacht. Powers errechnete den kleinsten gemeinsamen Nenner aller damals üblichen Formate. Das daraus entwickelte 16:9-Format stellt die Schnittmenge des breiten Kinoformates CinemaScope 21:9 und des eher schmalen Fernsehformates 4:3 dar.
Weite Verbreitung fand das 16:9-Format erst wesentlich später, denn technisch bedingt wurden Röhrenfernseher weiterhin im 4:3-Format hergestellt. Erst mit der Verbreitung von Flachbildschirmen waren mehrheitlich Breitbildgeräte in Privathaushalten vorhanden, sodass ab 2007 die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Produktion auf 16:9 umstellten. Die Privatsender folgten dieser Umstellung. Auch im PC- und Notebookbereich löste 16:9 das 4:3-Format ab. Das 16:9-Format wurde zum Standardseitenverhältnis bei HDTV, andere Seitenverhältnisse stellen dort die Ausnahme dar. Mit der Einführung von DVB wird Fernsehen im Breitbildformat terrestrisch, per Satellit und per Kabel ausgestrahlt.
Schwarze Balken an den Bildrändern treten dann auf, wenn das Seitenverhältnis des angezeigten Bildes nicht dem Seitenverhältnis des Anzeigegerätes entspricht – beispielsweise beim Betrachten einer 4:3-formatigen Fernsehsendung oder eines Kinofilmes in 21:9 auf einem 16:9-Fernseher. Das Bild muss in diesen Fällen entweder gezoomt, gestreckt, gestaucht oder mit Rändern angezeigt werden. Nur die Anzeige mit Rändern erlaubt eine vollständige und korrekte Darstellung des Bildes, verringert aber die tatsächliche Anzeigefläche. Streckung und Stauchung nutzen die gesamte Fläche, irritieren jedoch den Betrachter und werden aus ästhetischen Gründen gemieden. Das Aufzoomen des Bildes ist eine veritable Alternative. Beim Aufzoomen fallen Bildausschnitte weg – üblicherweise rücken bei Film- bzw. Fernsehproduktion die wichtigen Inhalte ins Bildzentrum. Proportionen bleiben erhalten und die gesamte Anzeigefläche wird gefüllt.
Bei SDTV beträgt die maximale Auflösung des Bildes 720 x 576 Pixel. Dies entspricht jedoch dem sehr schmalen 5:4-Format. Um in dieser Auflösung ein breites 16:9-Bild ohne schwarze Balken (und damit reduzierter tatsächlicher Bildauflösung) unterzubringen, wird das Bild anamorph gespeichert, d.h., es wird in der Breite gestaucht. Kreise erscheinen dann zunächst wie stehende Ellipsen. Bei der Wiedergabe wird das Bild wieder entzerrt und als Breitbild mit korrekten Proportionen dargestellt. Die anamorphe Speicherung ist Standard bei der DVD und bei DVB, sie dient dort zu Verbesserung der Bildqualität und soll die beste mit PAL mögliche Qualität erzeugen.
Zuletzt aktualisiert am 15.09.2023 von Cyberport-Redaktion